Erfahrung seit 1987
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt (von den Privatkassen als
gemischte Krankenanstalt) und auch beihilfefähig.
Laut Bundesregierung (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundhe itssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st) haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen und Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.
LARYNGEUS-SUPERIOR-NEURALGIE
Neuralgie des Nervus (N.) laryngeus
superior
Der Nervus (abgekürzt: N.) laryngeus superior verläuft medial (= weiter innen) der A. carotis interna (= innere Halsschlagader) kehlkopfwärts und ist ein Ast des N. vagus (= ein sog. Hirnnerv). Er teilt sich in Höhe des großen Zungenbeinhorns auf und versorgt sensibel (= die Empfindung betreffend) den oberen Kehlkopfbereich und motorisch (= der Bewegung dienend) den Musculus cricothyroideus (= dieser Muskel erweitert oder verengt die Stimmritze).
Der
Gesichtsschmerz bei einer
Laryngeus-superior-Neuralgie
ist gekennzeichnet durch heftige, attackenförmige Beschwerden, die in
der Regel sekundenlang (bis zu 2 Minuten) anhalten.
Die Beschwerden werden hauptsächlich im seitlichen Kehlkopfbereich verspürt,
nicht selten aber dominieren die Ausstrahlungen zum
Unterkiefer (Kiefer
winkel) bis zum
Ohr
läppchen oder
Gaumen und geben
dann zur Verwechslung mit der
Glossopharyngeus-Neuralgie Anlaß. Manchmal reicht die
Schmerz
ausstrahlung sogar bis zur
Schulter.
Es bilden sich typische Triggermechanismen (= Auslösemechanismen)
aus:
Wie bei der
Trigeminusneuralgie sind im Langzeitverlauf auch
schmerz
freie Intervalle möglich. Die
Schmerzen treten
streng einseitig auf.
Der Nerv entstammt dem N. vagus (= ein sog. Hirnnerv). Er
tritt seitlich durch die Membrana thyroidea
(= Innenhaut der Schilddrüse)
hindurch, wo er einer örtlichen Betäubung (Lokalanästhesie)
mit
Lokalanästhetika
(=
örtliche Betäubungsmittel)
zugänglich ist. In hartnäckigen Fällen wird man sich zu Blockaden (Betäubungen)
des
Ganglion cervicale superius
(= eine vegetativen
Schaltstelle im
Rachenbereich)
oder des
Ganglion stellatum
(= eine Schaltstelle
des unwillkürlichen
Nerven
systems im seitlichen
Halsbereich) entschließen. Die
Ganglion cervicale superius-Blockade wird als
GLOA
((=
ganglionäre Opioidanalgesie,
verwendet wird ein Opium-ähnliches Medikament (Opioid)) vorgenommen. Nachteil dieser Methode ist, daß kaum ein
durchblutungsfördernder Effekt eintritt. Aus diesem Grunde ist es vorteilhafter,
eine engmaschige Serie des gleichseitigen
Ganglion stellatum
(= eine vegetative Schaltstelle im seitlichen Halsbereich)
mit einem örtlichen Betäubungsmittel durchzuführen, wobei es neben der
gewünschten Schmerzausschaltung auch zu einer Sympathikolyse und damit kräftigen
Mehrdurchblutung kommt, die dem gestörten Nervenzellstoffwechsel bei einer
Neuralgie kausal (=
ursächlich) entgegen wirkt.
Medikamentöse Schmerztherapie der Laryngeus-superior-Neuralgie:
In der Regel sind wie bei der Trigeminusneuralgie peripher wirksame Analgetika (= Schmerzmittel) ohne Nutzen, zentral (= im Rückenmark / Gehirn) wirksame Schmerzmittel allenfalls in hoher Dosierung.
Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).
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Aktualisiert:>22.04.2008</>
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